Ihr Umzug – Abrechnung über ARGE, Sozialamt, Pflegekasse

ARGE-Gebäude
„Ich bin von der Professionalität und der Zuverlässigkeit […] sehr beeindruckt.“

Wir ziehen gerne mit Ihnen um

Die Leistungen mit denen wir Sie bei Ihrem Umzugs unterstützen, entsprechen genau denen eines anderen Privatumzugs bzw. telefonisch oder per E-Mail, nur die Abrechnung verläuft über das Amt (bzw. Sie können dort einen Zuschuss beantragen).

„ […] Besonders freuen wir uns über die positive Resonanz unserer Mitglieder. Hier ist der freundliche Umgang Ihrer Mitarbeitern mit unseren Mitgliedern, und die zügige problemlose Abwicklung hervorzuheben.
Gerne empfehlen wir Sie als kompetenten, flexiblen Partner weiter und hoffen, dass wir auch weiterhin erfolgreich zusammenarbeiten werden.“

Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg eG

Umzugskostenübernahme

Insbesondere für die folgenden Abschnitte gilt: Wir gehören nicht den jeweiligen Ämtern an und sind auch keine Anwälte auf diesen Gebieten – betrachten sie dies daher bitte nur als gutgemeinte Hinweise; die Korrektheit der Angaben können wir nicht garantieren.

Jobcenter

Eine Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter ist an gewisse Bedingungen geknüpft – die genauen Bedingungen können Sie beim Jobcenter erfragen, aber kurz: Der Umzug muss für Sie notwendig sein oder die finanzielle Situation muss sich für das Amt verbessern. Holen auf jeden Fall vor dem Umzug eine amtliche Zusicherung der Kostenübernahme.

Möglicherweise wurden Sie vom Jobcenter aufgefordert, sich eine günstigere Wohnung zu suchen, um die Mietkosten zu senken (da Sie sonst keine volle Wohnungskostenübernahme mehr erhalten). Zunächst haben Sie hier eine Frist von sechs Monaten – während dieser Zeit muss das Amt weiterhin für Ihre bisherige Miete aufkommen. Die Umzugskosten sollten vom Amt übernommen werden.

Sozialamt

Das Sozialamt kann Ihnen auf Antrag eine Umzugsbeihilfe gewähren (einen Geldbetrag). Den Antrag müssen Sie an Ihr zuständiges Sozialamt stellen.

Pflegekasse

Wenn Ihre derzeitige Wohnung nicht Ihren Anforderungen als Pflegebedürftigem entspricht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (z.B. für Rollstuhl). Die Pflegekasse kann auch einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen, wenn Sie umziehen, da sich Ihre derzeitige Wohnung nicht Ihren Anforderungen entsprechend umbauen lässt.

Für eine kostenfreie Beratung wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns.